Vom ersten Kontakt zur Therapie

Eine erste Kontaktaufnahme findet während unserer telefonischen Sprechzeit (donnerstags zwischen 12 und 14 Uhr) statt. Hier kann ein erster Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass ihr/ Sie mit einer Wartezeit bis zum ersten Termin rechnen müsst/ müssen.

Die nachfolgenden probatorischen Sitzungen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, einer psychologischen Untersuchung zur Diagnosestellung sowie der Zielklärung. Am Ende der probatorischen Stunden werden wir einen möglichen Behandlungsplan vorstellen und bei Notwendigkeit eine Psychotherapie beantragen.

Die Behandlungsphase erstreckt sich nach vorliegender Kostenzusage der Krankenversicherung zunächst über 12-24 Stunden (Akuttherapie bzw. Kurzzeittherapie I und II) oder 45-60 Stunden (Langzeittherapie). Zudem sind bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Bezugspersonenstunden vorgesehen.

Die Termine werden zu Beginn meist in wöchentlichen Abständen vereinbart und für die Patientinnen und Patienten bereit gehalten. Hier versteht es sich von selbst, dass Absagen für eine Therapiestunde früh erfolgen sollten, um anderen wartenden Patient:innen zu ermöglichen, den freien Termin wahrzunehmen. Gegen Ende der Therapie vergrößern sich die Abstände meist. Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.

Verhaltenstherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe. Als Patient:in übernimmst du bzw. die Bezugspersonen eine aktive Rolle! Deine/ Ihre aktive Beteiligung in den Sitzungen sowie die Vor- und Nachbereitung der Stunden sind unabdingbar für den therapeutischen Erfolg. Eine Einbeziehung und Beratung des Umfeldes (z.B. Schule, KITA) ist nach Absprache ebenfalls zielführend.

Als Psychotherapeuten unterliegen wir der Schweigepflicht!